Die Herren von Roßlau

Albertus Schlichtling de Rozelowe

Erstmals wird Albertus, wie bereits angeführt, 1197 in einer Reihe von Edelfreien und Ministerialen erwähnt, in einer Urkunde des Bischhofs Dietrich von Meißen, wo er die Beteiligung eines Streites zwischen dem Kloster Altzelle und den Brüdern Peter und Johann von Nossen bezeugte.

Ein weiteres Mal lesen wir von Albertus, als der Markgraf Albrecht dem Domstift zu Stendal alle seine Besitzungen bestätigt. Datiert ist dieses Schriftstück am 01. Juni 1209 in Tangermünde.

Heinrich I. von Anhalt gestattete am 21. Februar 1215 die Errichtung eines Collegialstifts bei der Marienkirche in Coswig, als Zeugen finden wir einige Edelherren sowie seine Ministerale, unter ihnen Albertus Schlichtling de Rozelowe. Letztendlich hören wir 1230 von ihm.

Heinrich I. von Anhalt schenkte die Pfarrei St. Nicolai in Coswig dem dortigen Collegialstifts. Unter den Zeugen finden sich zahlreiche Kirchenangehörige gefolgt von „…item milites nostri Albertus de Rozelowe…“ („ebenso unsere Ministeriale Albertus de Rozelowe“). Entsprechend der vorhandenen Überlieferung scheint mit der Übernahme der Anhaltischen Lande durch Heinrich I im Jahr 1212 Albertus in die Dienste des Askaniers getreten und mit der Burg Roßlau belohnt worden sein.

(CDA II 103)


Conradus Schlichtling de Rozelowe

Conradus erscheint erstmals 1219 in der Überlieferung. Am 02. April dieses Jahres gestattete Heinrich I. den Stiftsherren zu Goslar, ihre Meisterhöfe in seinem ganzen Gebiet nach Belieben zu verpachten. Conradus tritt noch mehrfach in Urkunden von Heinrich I. als Zeuge auf, jeweils als Ministeriale.

Als Heinrich I. mit seiner Schwester, der Äbtissin Sophia von Gernrode, 1243 Ministeriale tauscht, bezeugt wiederum Conradus diesen Rechtsakt: „…conradus dapifer dictus Slichtinc et filius ipsius…“ („Truchsess Conrad genannt Schlichtling und seine Söhne“).

Wir erfahren, dass sich Conradus von einem Ministerialen zum Truchsess hochgearbeitet und Söhne hat.

Siegel des Conradus Schlichtling de Rozelowe 1268

Brüder Fredericus und Otto Schlichtling de Rozelowe

In den Jahren 1239,1243, 1262 und 1265 erscheinen die Brüder Fredericus und Otto in Schriftstücken von Siegfried I. von Anhalt als Zeugen auf, immer als „milites“ bezeichnet. Da beide Brüder auch zeitgleich mit Conradus genannt werden, dürfte es sich um seine Söhne handeln. Auch nach 1286 werden beide Brüder immer noch gemeinsam genannt. Ob es sich dabei immer noch um die selben Brüder handelt oder schon um die nachfolgende Generation ist nicht nachvollziehbar.

Im Jahr 1262 erfahren wir von einer Gertrudis Schlichtling, Gemahlin des Fredericus Schlichtling. Gertrudes war die Tochter des Dietrich von Struz, der auf der Burg Pfuhle saß. Dieser Dietrich der Ältere war wiederum vermählt mit einer Gertrud, der Tochter von Lüdiger von Hagen und seiner Gemahlin Benedikte. In der zitierten Urkunde erkennt Gertrud einen Grundstücksverkauf ihres Bruders Dietrich Struz in Schirnzin an, Zeugen sind unter anderem auch „…Conradus, Albertus, Otto fratres et milites dicti Slichtinge…“. Sturzes verfügen auch über umfangreichen Landbesitz in Bernsdorf.

Otto wird im Jahr 1292 als Senior bezeichnet und ein Friedrich 1281 sowie 1297 als Junior. Somit gehörte letzterer der nächsten Generation der Schlichtlings auf Roßlau an.


Brüder Conradus, Albertus, Fredericus und Otto Schlichtlig de Rozelowe

Als Siegfried I. von Anhalt die Kirche von Dessau mit dem Eigentum einer bisher von Dietrich von Stene lehensweise besessene Hufe Landes zu Lingenau bewidmet, stehen in der Zeugenreihe „…vir nobilis… Conradus, Albertus, Fredericus et Otto frates dicti Schlichtingi,… („die Edelmänner…Brüder Conradus, Albertus, Fredericus und Otto genannt Schlichtling…“). Damit treffen wir vermutlich auf die nächste Generation der Herren von Roßlau. Inzwischen war es den Schlichtlings gelungen ihr Vermögen an Eigengütern und Lehen deutlich auszubauen und ihre Position im anhaltischen Adel zu erhöhen.

Deutlich wird dies durch die oben zitierte Bezeichnung als Edelleute, obwohl weiterhin der Titel „milites“ überwiegt. Auch der hier genannte Conradus hatte das Amt des Truchsess inne. Als er dem Grafen Siegfried I. von Anhalt die Vogtei über die Goslarsche Kirche zu Giersleben verkaufte, bestätigte er das Schriftstück mit seinem Siegel, dessen Unterschrift „Sigill.Conradi.Daphiperi“ lautet.

Bereits 1286 finden sich die Schlichtlings in Urkunden des St.-Nikolai-Stifts in Aken wieder und übten als Burghauptleute die Vogtei über die Burg Gloworp bei Aken aus. In einem Vertrag mit dem Nonnenkloster in Zerbst wurde vereinbart, dass im Falle des Todes der Brüder Friedrich und Otto von Roßlau deren Geschwisterkinder die Burg zu Gloworp erhalten sollten. Dieser Vertrag datiert bereits aus dem Jahr 1286. 1290 finden wir „Fredericus Schlichtling de Gloworp“, als am 14. Januar Albrecht I. von Anhalt seinem Bruder, dem Deutschritter Hermann, dem Orden desselben die Kirchen zu Qualendorf und Provzich schenkt. 1302 findet ich dann auch ein Conradus de Gloworp.

Um 1300 lässt Rudolf von Sachsen den Rabenstein stärker befestigen und belehnte damit die Familie von Schlichtling. Wann ist unbekannt, jedenfalls findet sich 1317 Fredericus de Ravenstein. In der Urkunde wird eine Witwe Adelheydis benannt.

1318 werden Fredericus´ Söhne Albertus und Fredericus de Ravenstein genannt. 1319 werden „Conradus et Otto dicti Slichtling de Ravensten“ erwähnt. Zu dieser Zeit, dem beginnenden 14. Jahrhundert, findet sich die Familie Schlichtling ebenfalls. Vorrangig in Urkunden des Herzog Rudolf von Sachsen als Zeugen.

Zogen sie sich damit gleichzeitig aus Anhalt zurück?

Doch dann erklärte Otto Schlichtling am 14. November 1337 die Auflösung aller Lehen gegenüber den Fürsten Albrecht II. und Waldemar I. und gab auch die Mannschaft zurück, ohne den Grund zu benennen. Damit verlieren sich auch die Spuren der Familie Schlichtling in Roßlau.

In den Zerbster Schöffenbüchern lesen wir für die Jahre 1346/1348 noch einmal von Hinsici und Margarete de Rotzlaw., im Jahr 1357 von Grite Pippine de Rosslaw und schließlich 1399 von Claus Rosslo. Daneben findet sich in den Lübecker Testamenten von 1350 ein Conradus Rozlowe, der als Mann mittleren Vermögens bezeichnet wird und seine vier Töchter in das Kloster Rühn geschickt hatte (06.01.1360, Klasse 3). Dort wird seine Tochter Gese auch als Nonne benannt.

Bereits im Jahr 1325 gibt es in einem Eintrag im Lübecker Oberstadtbuch, wonach Conradus Rozlaw ein Haus in Lübeck besaß, zu dem er über seine Frau Alheydis (Witwe des Hinricus de Hanovere) gelangte. Das Haus wurde 1354 wieder verkauft. Auffallend ist hier natürlich die Namensgleichheit zu den Herren von Roßlau, ohne das Aussagen über die tatsächliche Herkunft von Conradus getroffen werden können. Es kann schon möglich sein, dass ein Mitglied der Herren von Roßlau nach Lübeck abgewandert ist und dort mit dem bürgerlichen Eigennamen Roßlau weiterlebte. Wogegen ein anderer Teil der anhaltischen Schlichtlings neue Dienstherren in Schlesien gefunden hatten und die dortige, bis in die heutige Zeit existierende, Familie von Schlichtling begründete.